Vorsorgeregelungen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

Unser Service für Sie: kostenlose Vorlagen für Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Es liegt in unserem Naturell, dass wir uns nicht gern mit dem Thema Vergänglichkeit beschäftigen. Was wird im Alter einmal sein oder wie geht es nach einem Unfall oder dem Wissen um eine lebensbedrohliche Krankheit weiter? Wir möchten Ihnen helfen, all diese Fragen für sich oder für Ihre Angehörigen rechtzeitig zu klären.

Aus diesem Grund haben wir eine umfassende wie verständliche Vorlagensammlung durch den Theologischen Beirat im Zusammenwirken mit dem Klinischen Ethikkomitee von AGAPLESION in Mitteldeutschland und unter Einbeziehung externer juristischer Expertise erarbeitet.

  • Nehmen Sie sich gern Zeit und lesen sich die Vorlagen ganz in Ruhe durch.
  • Die komplette Broschüre mit dem Titel „Meine Vorsorge“ bieten wir Ihnen unten ebenfalls zum kostenlosen Download an.
  • Wir haben die Vorlagen für die Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung bewusst so gestaltet, dass Sie an einigen Stellen die Möglichkeit haben, bestimmte Regelungen durch Ankreuzen auszuwählen oder eben nicht auszuwählen; denn unserer Erfahrung nach entsteht so mehr Klarheit und Eindeutigkeit in den getroffenen Aussagen.
  • Außerdem können Sie unsere kostenlosen Vorlagen in der Folgezeit regelmäßig (anzuraten wäre, alle zwei Jahren) überprüfen und im hinteren Bereich des Dokumentes die Festlegungen erneut bestätigen. So können Sie sichergehen, dass die Vorlagen immer aktuell gültig sind.

Durch eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und/oder Betreuungsverfügung:

  • bestimmen Sie ab dem Datum der Unterzeichnung frühzeitig selbst, wer im Falle, dass Sie es nicht mehr können, Ihrem Willen als Bevollmächtigte bzw. Bevollmächtigter in gesundheitlichen und sonstigen persönlichen Fragen Ausdruck verleiht. Oft wird angenommen, dass wenn keine Vollmachten oder Verfügungen vorliegen, automatisch jemand von den engsten Angehörigen befragt und mit der Betreuung beauftragt wird. Das ist aber falsch! Vielmehr kann ein Gericht die Betreuerin bzw. den Betreuer nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften auswählen. Daher ist es immer ratsam, selbst eine Person Ihres Vertrauens als Bevollmächtige einzusetzen.
  • bestimmen Sie mit konkreten Anweisungen an die Ärztinnen und Ärzte selbst, welches Maß an medizinischen und pflegerischen Behandlungen Sie konkret wünschen (bspw. Umgang mit lebenserhaltenden Maßnahmen, aber auch Wunsch nach einem Behandlungsabbruch).

Gut zu wissen: Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden oder es kann eine andere bevollmächtigte Person eingesetzt werden.

Weitere nützliche Hinweise:

  • Es wäre gut, wenn Sie Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt über Ihre ausgefüllten Verfügungen in Kenntnis setzen würden.
  • Außerdem raten wir dazu, dass Sie Ihre Vollmachten mit den Personen besprechen, die Sie dort als Bevollmächtigte eingesetzt haben. Oftmals bekommen diese auch ein unterzeichnetes Exemplar der Vollmachten und Patientenverfügung zur sicheren Verwahrung.
  • Bei Bedarf können Sie – müssen aber nicht – die Vollmachten notariell beglaubigen lassen. Die Notarin bzw. der Notar bestätigen lediglich die Echtheit Ihrer Unterschrift und Beurkundung Ihre Geschäftsfähigkeit. Allerdings sind mit notariell beglaubigten und beurkundeten Vollmachten die von Ihnen als Bevollmächtigte eingesetzten Personen in der Lage, für Sie Geschäfte abzuschließen, die einen Grundbesitz betreffen.
  • Zusätzlich besteht bei der Notarin/beim Notar die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung in das Vorsorge-Register einzustellen. Das Vorsorge-Register ermöglicht deutschlandweit allen Betreuungsgerichten die Einsichtnahme in Ihre Vorsorgevollmacht/ Betreuungsverfügung und deren vollgültige Berücksichtigung für den Fall, dass die Bestellung einer gerichtlichen Betreuerin bzw. eines gerichtlichen Betreuers diskutiert wird.
Vorsorgevollmacht
Vorlage Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Vorlage Patientenverfügung
Betreuungsverfügung
Vorlage Betreuungsverfügung
Meine Vorsorge
Broschüre "Meine Vorsorge"